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   OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33649
OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,33649)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,33649)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,33649)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2000 - 12 W 41/00

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04
    Das bloße Stillschweigen einer Partei ist keine Vereinbarung nach § 7 ZSEG (vgl. OLG Nürnberg JVBL 1970, 69; OLG Hamm JVBL 1972, 45; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 - 12 W 41/00).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegt im vorliegenden Fall auch kein Ausnahmefall vor, nach dem Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung eines Sachverständigen auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75/99

    Vergütung des Sachverständigen)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegt im vorliegenden Fall auch kein Ausnahmefall vor, nach dem Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung eines Sachverständigen auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.1993 - 10 W 32/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04
    Die Sachverständigenentschädigung nach § 3 ZSEG beruht auf dem Prinzip der Entschädigung, während die Kosten für die Hilfskraft nach dem Prinzip des vollen Aufwendungsersatzes erstattet werden, so dass dieser Aufwendungsersatz nicht an die Höchstgrenze des § 3 Abs. 2 ZSEG a. F. gebunden ist (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 565; KG KGR 1999, 35, jeweils mit weiteren Nachweisen; Meyer-Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 8 Rn. 19.1; Bleutge, JurBüro 1998, 340, 344).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 W 37/06

    Sachverständigenvergütung: Überprüfbarkeit der Erforderlichkeit des Zeitaufwandes

    Die dadurch erforderlichen Aufwendungen sind dem Beteiligten zu 2. nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 ZSEG a. F. ohne Bindung an den Höchststundensatz des § 3 Abs. 2 S. 1 ZSEG a. F. zu ersetzen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2004 - 12 W 14/04, und vom 29.11.2004 - 12 W 41/04; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 565; KG KGR 1999, 35; Meyer/Höver/Bach a.a.O., § 8 Rn. 19.1; Bleutge JurBüro 1998, 340, 344).
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   OLG Stuttgart, 13.05.2004 - 12 W 14/04   

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https://dejure.org/2004,33938
OLG Stuttgart, 13.05.2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,33938)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.05.2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,33938)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,33938)
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   OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 12 W 14/04   

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OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,69562)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.01.2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,69562)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 12 W 14/04 (https://dejure.org/2004,69562)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 02.11.2011 - 14 U 52/11

    Berechnung der Kosten der Mangelbeseitigung durch einen Besteller gegenüber einem

    Andere Oberlandesgerichte vertreten entweder die Position, der Streitwert bestimme sich anhand des vollen objektiven Verkehrswertes, oder, dass allein der noch ausstehende Restkaufpreis maßgeblich sei (für den objektiven Verkehrswert : OLG Köln, Beschl. v. 20.09.2004 - 19 U 214; OLG Hamm, Beschl. v. 16.07.2002 - 21 W 1/02 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.01.2002 - 2 W 3/02 ; OLG München, Beschl. v. 10.03.1997 - 28 W 2542/96 ; OLG Jena, Beschl. v. 30.07.1998 - 7 W 217/98; für denRestkaufpreis : OLG Nürnberg, Beschl. v. 08.12.2010 - 2 W 2145/10 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.09.2009 - 8 W 392/09 ; KG, Beschl. v. 23.08.2002 -12 W 202/02 ; OLG Schleswig, Beschl. v. 09.11.2004 - 4 W 70/04 ; OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.10.1995 - 23 W 14/95 ; OLG Köln, Beschl. v. 08.10.2003 - 19 W 52/03; OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.01.2004 - 12 W 14/04).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2009 - 8 W 392/09

    Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage

    In Rechtsprechung und Literatur besteht ein Meinungsstreit darüber, ob bei einer Auflassungsklage sich der Gebührenstreitwert ausnahmslos analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks richtet (u. a.: OLG Köln MDR 2005, 298; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458; OLG Stuttgart/2. Zivilsenat AGS 2002, 182 mit Verweis auf BGH NJW-RR 2001, 518, der sich jedoch mit der hier streitigen Frage nicht befasst; Wöstmann in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdnr. 35; je m. w. N.) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung nach deren Höhe (u. a.: OLG Stuttgart/12. Zivilsenat, Beschluss vom 21. Januar 2004, Az. 12 W 14/04; OLGR Köln 2004, 28; OLG Düsseldorf AGS 2004, 28; KG Berlin NJW-RR 2003, 787; BGH NJW 2002, 684, in dessen Entscheidung es allerdings um die Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung ging; OLGR Schleswig 1998, 156; LG Hamburg MDR 1998, 372; OLG Celle NJW-RR 1998, das jedoch nicht die umstrittene Restforderung, sondern einen Bruchteil des Verkehrswertes bei der Festsetzung zu Grunde legen will; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 636; OLGR Düsseldorf 1993, 348; BVerfG NJW-RR 2000, 946, zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld oder Sicherungshypothek im Hinblick auf den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Justizgewährungsanspruch; Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rdnr. 16 "Auflassung" und § 6 Rdnr. 1; je m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 3 W 5/19

    Gebührenstreitwert bei einer Auflassungsklage

    Der Senat schließt sich der auch in der Rechtsprechung verschiedener weiterer Oberlandesgerichte im Vordringen befindlichen Auffassung an, dass für den Gebührenstreitwert der Auflassungsklage jedenfalls dann, wenn der überwiegende Teil der Gegenforderung bereits gezahlt, der Besitz eingeräumt und der Auflassungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist und die Auflassung einzig noch wegen des offenen Restes der Gegenforderung verweigert wird, nicht der volle Verkehrswert des Grundstücks bzw. der Eigentumswohnung analog § 6 Abs. 1 ZPO maßgebend ist, sondern sich der Gebührenstreitwert nach § 3 ZPO unter Berücksichtigung der streitigen Forderung bemisst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.01.2004 - 12 W 14/04 - OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.09.2009 - 8 W 392/09 - OLG München, Beschl. v. 13.11.2007 - 13 U 3419/07 - OLG Nürnberg, Beschl. v. 08.12.2010 - 2 W 2145/10 - OLG Hamm, Beschl. v. 30.01.2013 - 12 W 37/12 - OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.07.2017 - 6 W 56/17 - alle vorstehenden Entscheidungen veröffentlicht bei juris).
  • LG Darmstadt, 17.09.2018 - 11 O 18/18

    § 48 GKG, § 3 ZPO, § 6 ZPO

    In der Rechtsprechung besteht Uneinigkeit darüber, ob der Gebührenstreitwert bei einer Auflassungsklage analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks (u.a.: OLG Köln MDR 2005, 298 [OLG Köln 20.09.2004 - 19 U 214/02] ; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458 [OLG Hamm 16.07.2002 - 21 W 1/02] ; OLG Roststock, Beschluss vom 22.12.2011, 3 W 205/11, juris) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung gemäß § 3 ZPO nach deren Höhe (u.a.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.1.2004, 12 W 14/04, juris; Beschluss vom 23.9.2009, 8 W 392/09, juris) bzw. nach einem Bruchteil des Verkehrswertes des Grundstücks (OLG Celle, Beschluss vom 21.8.2002, 4 W 162/02, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.5.2005, 2 W 30/05, juris) zu bemessen ist.
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